Atemschutzüberwachung &-chronik


Atemschutzüberwachung & -chronik

Seit den Règlements grand-ducaux vom 6. Mai 2010 ist eine Atemschutzüberwachung mit einem technischen Hilfsmittel genauso vorgeschrieben wie die Dokumentation wann welches Gerät und welcher Träger wo zum Einsatz kam. Im Folgenden wollen wir kurz vorstellen wie wir versuchen diese Vorgaben umzusetzen.

Atemschutzüberwachung

Wenn möglich wird die Atemschutzüberwachung und -führung in unserer Einheit von von einem Trupp bestehend aus einem Sektionschef und einem Schreiber übernommen. Der Sektionschef führt und überwacht die Einsätze aller Atemschutztrupps in unserer Einheit, resp. unserem Abschnitt, und der Schreiber unterstützt ihn mit Hilfe der Atemschutzüberwachungstafel, so dass sich der Sektionschef auf die Führung statt auf die Dokumentation konzentrieren kann. Entsprechend unserem Atemschutznotfallkonzept soll pro Angriffsweg zum Gebäude eine Atemschutzüberwachung erfolgen und jede Überwachung sollte nicht mehr als 3 gleichzeitig eingesetzte Trupps überwachen müssen (siehe auch unseren Artikel zum Thema Kanaltrennung).

Trotz starker Subventionierung durch den Staat haben wir uns bei der Atemschutzüberwachungstafel nicht für eine vollelektronische Überwachung entschieden, da uns diese nicht genug Übersicht bot, zu ausbildungsintensiv schien und dazu verführt zu viele Trupps zu überwachen. Statt dessen haben wir uns für eine halbelektronische Variante entschieden.

 

Bei unserem Formblatt haben wir uns an der Vorlage der Niedersächsischen Feuerwehrschulen Celle und Loy orientiert.